5. Finanzielle Hilfen 99 Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen vor allem mehr Flexibilität, um Pflege und Beruf zu organisieren. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation. a)Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Sind pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation, besteht dieMöglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fern zu bleiben. In dieser Zeit soll eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder eine pflegerische Versorgung sicherstellt werden können. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auf Antrag bezahlt die Pflegekasse für diesen Zeitraumca. 90%des wegfallenden Nettolohnes als Pflegeunterstützungsgeld. b) Pflegezeit Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ihrer Arbeitsstelle für längstens sechs Monate, umeinen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei kann zwischen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung gewählt werden. Der Anspruch besteht jedoch nicht bei Arbeitgebernmit 15 oder weniger Beschäftigten. Für die Zeit der unbezahlten Freistellung können pflegende Angehörige ein zinsloses Darle5.2 Das Pflegezeitgesetz hen erhalten. Das Darlehen kann bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Adresse siehe unten) beantragt werden. c)Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden proWoche zu reduzieren, umdiese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Rechtsanspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten. Beschäftigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben – wie bei der sechsmonatigen Pflegezeit – einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen kann bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Adresse siehe nachstehend) beantragt werden. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 407, 50964 Köln (0221) 3673-0 www.bafza.de Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine eigene Internetseite zu diesem Thema eingerichtet. Sie finden dort weitere hilfreiche Informationen, einen FamilienpflegezeitRechner sowie diverse Formulare: www.wege-zur-pflege.de
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