92 5.1 Die Pflegeversicherung Medizinischer Dienst Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Termin für die Pflegebegutachtung wird rechtzeitig angekündigt, sodass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann. Medizinischer Dienst Hessen ' 06171 634-00 | www.md-hessen.de Information i Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Leistungen werden nur auf Antrag gewährt! Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens 2 Jahre innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dabei gilt: Pflegekasse ist gleich Krankenkasse. Den Antrag können auch Familienangehörigen oder Freunde stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt dort durch den Medizinischen Dienst MEDICPROOF. Das Begutachtungsverfahren Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Leistungen gewährt (siehe Tabelle rechts). Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit durch Feststellung der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen (sog. Modulen) ermittelt. Dabei werden verschiedene Kriterien mit Punktwerten versehen, die je nach Modul unterschiedlich gewichtet (siehe Grafik rechts) werden. Am Ende ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der den Pflegegrad bestimmt. Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch SGB XI) sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit mit dem festgestellten Pflegegrad muss auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens 6 Monate bestehen. Datenstand: 1.1.2024
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