Seniorenwegweiser 2022

82 4.7 Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege ist die befristetete Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen, der sonst zu Hause gepflegt wird, in einer vollstationären Einrichtung. Sie kommt in Betracht, wenn beispielsweise pflegende Angehörige in Urlaub fahren oder selbst erkrankt sind und die Pflege daher nicht sichergestellt ist. Auch imAnschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder bis zum Abschluss notwendiger Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich ist die Aufnahme in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Pflegebedürftige, diemindestens demPflegegrad 2 zugeordnet sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 5.1 auf Seite 96 Nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegeeinstufung in Anspruch genommenwerden (siehe nebenstehende Infobox „Übergangspflege im Krankenhaus“). Fast alle stationären Einrichtungen im Kreis Bergstraße bieten Kurzzeitpflegeplätze (zum Teil eingestreut) an. Über freie Plätze informieren Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Einrichtungen. Die Kontaktdaten der stationären Pflegeeinrichtungen können Sie der Aufstellung ab Seite 86 entnehmen. Übergangspflege im Krankenhaus Wenn Personen – mit oder ohne Pflegegrad - direkt nach einer Behandlung im Krankenhaus weiteren Unterstützungsbedarf haben, ist es möglich, dass sie für maximal 10 Tage in diesemKrankenhaus weiter versorgt werden. Dies gilt pro Krankenhausbehandlung. Übergangspflege wird von der Krankenkasse nur übernommen, wenn die Pflege zu Hause, eine Kurzzeitpflege oder eine medizinische Rehabilitation nicht oder nur mit großemAufwand möglich sind. Für die Übergangspflege im Krankenhaus müssen Versicherte pro Tag 10 Euro zuzahlen. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt. Information i

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