Seniorenwegweiser 2022

52 2.15 Die Nachlassregelung An die letzten Dingemöchten viele zu Lebzeiten noch nicht denken – mit fatalen Konsequenzen: Nicht nur bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebenen häufig vor demRätsel, was mit dem Erbe zu geschehen hat. Frühzeitige Regelungen könnten Verwirrungen und Streitigkeiten verhindern, wenn sie den gesetzlichen Regelungen genügen. Obwohl das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilsansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen. Eine häufig gestellte Frage: Wie hat ein Testament auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt? Zunächst gibt es das privatschriftliche oder handschriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmissverständlich ausgedrückt werden. Wichtig sind dieNennung der Erben und die Verteilung des Erbes. Auch Ort und Zeitpunkt des Verfassens sollten enthalten sein, für die Gültigkeit ist dies jedoch nicht zwingend notwendig. Damit könnten bei Vorliegen mehrerer Testamente aber Missverständnisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest sind über 90 % aller handschriftlichen Testamente fehlerhaft. Zahlreiche Irrtümer im Erbrecht sind Ursache für die fehlerhaften Testamente. Mehrere Möglichkeiten der Gestaltung Ehepaare können in einem sogenannten gemeinschaftlichen Testament ihren letzten Willen handschriftlich bekunden, auch hier sind die Unterschriften der Erblasser erforderlich. Die Alternative ist ein von einemNotar beurkundetes Testament oder aber ein Erbvertrag. Grundsätzlich lässt sich das Testament jederzeit aufheben oder erneuern und abändern. Ist aber ein gemeinschaftliches Testament mit demEhepartner errichtet worden, kann man sich nur eingeschränkt davon lösen. Noch mehr Bindungswirkung entfaltet der Erbvertrag. Hier können auch die gesetzlichen Erbenmit einbezogenwerden, die eventuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile ganz oder teilweise wirksam verzichten. Unser Tipp! Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Besonders bei Immobilienbesitz ist eine fachgerechte Beratung zu empfehlen. Rechtssicherheit zahlt sich aus! Information i

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