48 2.13 Rechtliche Betreuung Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter, aber auch körperliche, geistige oder seelische Belastungen können dazu führen, dass Personen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen kann auf der Grundlage eines betreuungsgerichtlichen Beschlusses die Bestellung eines Betreuers im Sinne des Betreuungsgesetzes notwendig werden. Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche der zu betreuenden Person erfolgen. Ausführliche Informationen und Hilfestellung imFalle eines Betreuungsverfahrens erhalten Sie von der Betreuungsstelle des Kreises Bergstraße. Betreuungsstelle des Kreises Bergstraße Gesundheitsamt Walther-Rathenau-Straße 21, 64646 Heppenheim Kirstin Hörberg (Teamleitung) Karin Heyn (Sekretariat) (06252) 15-5814 (06252) 15-5879 gesundheit.soz-d@kreis-bergstrasse.de www.kreis-bergstrasse.de Information i Betreuungsvereine Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. Bensheimer Weg 16, 64646 Heppenheim (06252) 9901-28 bv@caritas-bergstrasse.de Weitergehende Informationen zumThema sowie einen Infoflyer der Betreuungsstelle finden Sie auch auf den Internetseiten des Kreises Bergstraße unter demStichwort „Betreuungsstelle“ in der Suchmaske.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=