44 2.13 Rechtliche Betreuung Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter, aber auch körperliche, geistige oder seelische Belastungen können dazu führen, dass Personen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an. Diese hat das Ziel, die Selbstbestimmung soweit wie möglich zu erhalten und persönliche Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der zu betreuenden Person so zu besorgen, dass diese ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Interessen gestalten kann. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. Ausführliche Informationen und Hilfestellung im Falle eines Betreuungsverfahrens erhalten Sie von der Betreuungsbehörde des Kreises Bergstraße. Betreuungsbehörde des Kreises Bergstraße Gesundheitsamt Walther-Rathenau-Straße 21 64646 Heppenheim ' (06252) 15-5814 gesundheit.soz-d@kreis-bergstrasse.de www.kreis-bergstrasse.de Information i Betreuungsvereine Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. Bensheimer Weg 16, 64646 Heppenheim ' (06252) 9901-28 und 9901-38 bv@caritas-bergstrasse.de
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