38 2.7 Hilfe bei häuslicher Gewalt Auch im höheren Lebensalter kann es vorkommen, dass Menschen Gewalt erfahren; z. B. wenn ältere Paare nach dem aktiven Berufsleben plötzlich viel mehr Zeit miteinander verbringen und ihren Alltag neu organisierenmüssen oder in Haushaltenmit hilfe- oder pflegebedürftigen Personen. Es kann zu spannungsgeladenen Situationen kommen, die nicht immer gleich reflektiert und entspannt werden können. Auch langjährig aufgebaute ungleiche Beziehungsverhältnisse können Gewaltanwendung beinhalten. Gewaltausübung kann in körperlicher (Schlagen, Verweigerung von Nahrung oder medizinischer Hilfe), psychischer (Beleidigung, Einschüchterung), sexueller (Vergewaltigung, Zwang zu sexuellen Handlungen) und sozialer (Isolation, keine Kommunikation, kein Geld) Form geschehen. Wenn Betroffene und Angehörige hier überfordert sind und Konflikte nicht lösbar scheinen, ist es legitim, sich an externe Unterstützung zuwenden. Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit an Körper, Geist und Seele und bei Misshandlung oder Bedrohung einen Anspruch auf Hilfe und Schutz. Im Kreis Bergstraße stehen speziell für diese Thematik folgende Kontakte bereit: Büro für Frauen und Gleichstellung des Kreises Bergstraße Anlaufstelle für Frauen in allen Lebenssituationen Informationen und Vermittlung an Fachstellen Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim (06252) 15-5990 frauenbuero@kreis-bergstrasse.de www.kreis-bergstrasse.de In Notsituationen rufen Sie die 110, den Notruf der Polizei. ©Monkey Business | stock.adobe.com
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