114 7.2 Grabpflege – Dauergrabpflege Die Dauergrabpflege ist ein Dienstleistungsangebot der Friedhofsgärtnereien. Es gibt viele Gründe, warumman ein Grab nicht oder nicht mehr selbst pflegen kann oder will. Der Umzug an einen anderen Ort, die Alltagsbelastung durch Arbeit und Familie oder auch der eigene körperliche Gesundheitszustand hindern Menschen oft an der Grabpflege. Bei der Dauergrabpflege führt eine Friedhofsgärtnerei über eine festgelegte Anzahl von Jahren die fachgerechte Bepflanzung und Pflege Ihres Grabes nach Ihren Wünschen aus. Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grabpflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grabpflegeverträgen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten im Voraus zu bezahlen. Im Rahmen des Grabpflegevertrages erfolgt diese Zahlung an eine Treuhandstelle. Diese kümmert sich um die Verwaltung des Vertrages, die Anlage des Treuhandvermögens, die Bezahlung der Gärtnerei nach erbrachter Leistung und die regelmäßige Kontrolle des Zustandes Ihres Grabes. Im Grabpflegevertrag können Sie selbst bestimmen, welche Arbeiten in welchem Umfang wie oft ausgeführt werden sollen. Möglich ist auch die Vereinbarung, dass die Pflegekosten dem Nachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die zu zahlenden Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die die Erben haften. Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH An der Festeburg 33 60389 Frankfurt/Main (069) 904787-0 www.grabpflege-hessen.de © BDF, Bonn
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