100 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, es sei denn, dieses übersteigt 100.000 Euro im Jahr. 5.3 Grundsicherung im Alter Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: » Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunterhalt – angepasst an Ihren Familienstand und Ihre Haushaltsführung » Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung » Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen, bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und Ihr gesamtesmonatliches Einkommen weniger als ca. 9241) Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben und für eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Grundsicherung erhalten Sie nur auf Antrag. © highwaystarz - stock.adobe.com 1) Stand August 2022
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